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ARTIKEL III Eur. Fernmeldesatellitenorganisation EUTELSAT“

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.7.2001

Wird ab 2. Juli 2001 vorläufig angewendet, der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Geänderten Übereinkommens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.

ARTIKEL III

Zweck der EUTELSAT

a) Der primäre Zweck der EUTELSAT ist es, die Wahrung der in diesem Artikel dargelegten fundamentalen Grundsätze durch das Unternehmen Eutelsat S.A. zu gewährleisten; nämlich:

  1. i) Verpflichtungen zur Erbringung des öffentlichen Dienstes/Universaldienstes: Solche Verpflichtungen gelten für das Weltraumsegment und für dessen Nutzung zur Bereitstellung von Diensten, die mit dem öffentlichen vermittelten Telefonnetz verbunden werden; die Bereitstellung audiovisueller und zukünftiger Dienste erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen nationalen Regelungen und internationalen Vereinbarungen, insbesondere mit den Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen, unter Berücksichtigung der für das Universaldienstkonzept und die Informationsgesellschaft geltenden Bestimmungen;
  2. ii) Europaweite Reichweite des Satellitensystems: Das Unternehmen Eutelsat S.A. bemüht sich auf einer wirtschaftlichen Basis, durch die europaweite Reichweite des Satellitensystems seine Dienste in allen Regionen bereitzustellen, in denen Bedarf an Kommunikationsdiensten in den Mitgliedstaaten besteht;
  3. iii) Nichtdiskriminierung: Die Bereitstellung der Dienste für die Benutzer erfolgt auf gerechter Basis unter Beachtung der kommerziellen Flexibilität und unter Einhaltung der anwendbaren Gesetze;
  4. iv) Lauterer Wettbewerb: Das Unternehmen Eutelsat S.A. beachtet alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften im Hinblick auf den lauteren Wettbewerb.

b) Die EUTELSAT hat ferner den Zweck, die Kontinuität im Hinblick auf Rechte und Pflichten aus internationalem Recht zu gewährleisten, insbesondere hinsichtlich der Rechte und Pflichten aus der Vollzugsordnung für den Funkdienst für die Nutzung von Frequenzen, die auf den Betrieb des dem Unternehmen Eutelsat S.A. übertragenen EUTELSAT-Weltraumsegments zurückzuführen sind.

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2020

Gesetzesnummer

10011599

Dokumentnummer

NOR40027336

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