ARTIKEL 19
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragschließenden Parteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.
ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN am 15. Mai 1985 in Nairobi in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2019
Gesetzesnummer
10011597
Dokumentnummer
NOR12149789
alte Dokumentnummer
N9198514560L
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