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Abkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 496/1984
Typ
Vertrag – Rumänien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.12.1984
Unterzeichnungsdatum
03.12.1983
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER SOZIALISTISCHEN REPUBLIK RUMÄNIEN BETREFFEND DIE GRENZÜBERSCHREITENDE BEFÖRDERUNG VON PERSONEN UND GÜTERN AUF DER STRASSE
StF: BGBl. Nr. 496/1984 (NR: GP XVI RV 264 AB 315 S. 55 . BR: AB 2868 S. 450 .)
Sprachen
Deutsch, Rumänisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Zusatzprotokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 20 Absatz 1 vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das tritt gemäß seinem Artikel 20 Absatz 1 am 1. Dezember 1984 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien, in der Folge als „Vertragsparteien“ bezeichnet,
in dem Wunsch, die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße zwischen ihren Staaten und im Transitverkehr über ihre Gebiete zu regeln und zu fördern,
haben folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2019
Gesetzesnummer
10011583
Dokumentnummer
NOR11011848
alte Dokumentnummer
N9198413852T
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