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Abkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1984

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 496/1984

Typ

Vertrag – Rumänien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.12.1984

Unterzeichnungsdatum

03.12.1983

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER SOZIALISTISCHEN REPUBLIK RUMÄNIEN BETREFFEND DIE GRENZÜBERSCHREITENDE BEFÖRDERUNG VON PERSONEN UND GÜTERN AUF DER STRASSE

StF: BGBl. Nr. 496/1984 (NR: GP XVI RV 264 AB 315 S. 55 . BR: AB 2868 S. 450 .)

Sprachen

Deutsch, Rumänisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Zusatzprotokoll wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 20 Absatz 1 vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das tritt gemäß seinem Artikel 20 Absatz 1 am 1. Dezember 1984 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien, in der Folge als „Vertragsparteien“ bezeichnet,

in dem Wunsch, die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße zwischen ihren Staaten und im Transitverkehr über ihre Gebiete zu regeln und zu fördern,

haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2019

Gesetzesnummer

10011583

Dokumentnummer

NOR11011848

alte Dokumentnummer

N9198413852T

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