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ARTIKEL 43 Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.8.1982

ARTIKEL 43

Dieses Übereinkommen tritt außer Kraft, wenn zu irgend einem Zeitpunkt die Zahl der Vertragsparteien während zwölf aufeinanderfolgender Monate weniger als fünf beträgt.

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