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Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Vereinigtes Königreich)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.12.1977

§ 0

Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Vereinigtes Königreich)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Vereinigtes Königreich)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 10/1978

Typ

Vertrag - Vereinigtes Königreich

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

17.12.1977

Unterzeichnungsdatum

17.11.1977

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHES VON GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN GEBIETEN

StF: BGBl. Nr. 10/1978

Sprachen

Deutsch, Englisch

Ratifikationstext

Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 14 am 17. Dezember 1977 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland;

als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt *);

vom Wunsche geleitet, ein das genannte Abkommen ergänzendes Abkommen zum Zweck der Errichtung von Fluglinien zwischen dem österreichischen Gebiet und dem Gebiet des Vereinigten Königreiches zu schließen,

sind wie folgt übereingekommen:

___________________

*) BGBl. Nr. 97/1949 i.d.F. 177/1976

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2017

Gesetzesnummer

10011502

Dokumentnummer

NOR11011767

alte Dokumentnummer

N9197814157T

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