Artikel 15
Dieses Abkommen tritt sechzig (60) Tage nach dem Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die von ihren Regierungen gebührend bevollmächtigten Unterfertigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in zweifacher Urschrift in Kuala Lumpur am 22. November 1976 in englischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2019
Gesetzesnummer
10011494
Dokumentnummer
NOR40005760
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