ARTIKEL 16
Rechtswirksamkeit
Dieses Abkommen tritt zu dem auf diplomatischem Wege festgelegten Zeitpunkt in Kraft.
ZU URKUND DESSEN haben die unterfertigten Bevollmächtigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß ermächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN in zweifacher Urschrift zu Manila, am 30. Juli 1970, in englischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
29.08.2019
Gesetzesnummer
10011464
Dokumentnummer
NOR12148342
alte Dokumentnummer
N9197443080L
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