§ 0
Luftverkehrsabkommen – Flugverkehr (Tansania)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen – Flugverkehr (Tansania)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 346/1974
Typ
Vertrag – Tansania
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
29.06.1974
Unterzeichnungsdatum
05.12.1970
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN REPUBLIK VON TANSANIA ÜBER DEN FLUGVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
StF: BGBl. Nr. 346/1974
Ratifikationstext
Das Abkommen wurde gemäß seinem Art. 17 auf diplomatischem Wege in Kraft gesetzt.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Republik von Tansania
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
29.08.2019
Gesetzesnummer
10011463
Dokumentnummer
NOR11011728
alte Dokumentnummer
N9197414151T
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