ARTIKEL 15
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt sechzig Tage nach dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsmäß (Anm.: richtig: ordnungsgemäß) bevollmächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in zweifacher Urschrift zu Wien, am elften April 1973, in englischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
29.08.2019
Gesetzesnummer
10011449
Dokumentnummer
NOR12148118
alte Dokumentnummer
N9197342912L
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