Das Abkommen ist auf Grund der österreichischen Note vom 31. März 1978 mit 29. Juni 1978 völkerrechtlich außer Kraft getreten und mit 19. März 1979 wieder in Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 119/1979). Für die nachstehenden Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt: Russische Föderation (BGBl. Nr. 257/1994)
§ 0
Internationaler Straßenverkehr (UdSSR)
Kurztitel
Internationaler Straßenverkehr (UdSSR)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 453/1973
Typ
Vertrag – UdSSR
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.10.1973
Unterzeichnungsdatum
03.07.1973
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Beachte
Das Abkommen ist auf Grund der österreichischen Note vom 31. März 1978 mit 29. Juni 1978 völkerrechtlich außer Kraft getreten und mit 19. März 1979 wieder in Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 119/1979).
Für die nachstehenden Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt: Russische Föderation (BGBl. Nr. 257/1994)
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den internationalen Straßenverkehr
StF: BGBl. Nr. 453/1973
Änderung
BGBl. Nr. 119/1979
Sprachen
Deutsch, Russisch
Ratifikationstext
Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 27 am 1. Oktober 1973 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
In Anbetracht der günstigen Entwicklung der bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen und
geleitet von dem Wunsche, den Straßenverkehr zwischen beiden Staaten sowie im Transitweg durch ihre Gebiete weiter auszubauen,
haben die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken beschlossen, zum gegenseitigen Nutzen und Vorteil vorliegendes Abkommen abzuschließen:
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.1.2003
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2019
Gesetzesnummer
10011445
Dokumentnummer
NOR11011710
alte Dokumentnummer
N9197313841T
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