Das Abkommen ist auf Grund der österreichischen Note vom 31. März 1978 mit 29. Juni 1978 völkerrechtlich außer Kraft getreten und mit 19. März 1979 wieder in Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 119/1979).
Artikel 25
Die Vertragschließenden Teile werden Fragen, die weder durch dieses Abkommen noch durch Internationale Abkommen, denen beide Vertragsstaaten angehören, geregelt sind, auf Grund der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes der Vertragschließenden Teile lösen.
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2019
Gesetzesnummer
10011445
Dokumentnummer
NOR40039173
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