Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
Artikel 8
Die in diesem Abkommen vorgesehenen Gütertransporte werden auf Grund von Frachtbriefen durchgeführt, deren Form den allgemein üblichen internationalen Mustern zu entsprechen hat.
Zuletzt aktualisiert am
11.04.2019
Gesetzesnummer
10011443
Dokumentnummer
NOR40039184
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
