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Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Libanon)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Libanon)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 92/1972
Typ
Vertrag – Libanon
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
15.03.1972
Unterzeichnungsdatum
02.04.1969
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER LIBANESISCHEN REPUBLIK ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
StF: BGBl. Nr. 92/1972
Sprachen
Arabisch, Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Das vorliegende Abkommen tritt nach Durchführung des in seinem Art. 18 Abs. 2 vorgesehenen Notenwechsels am 15. März 1972 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Libanesischen Republik, im folgenden Vertragschließende Teile genannt,
In ihrer Eigenschaft als Vertragschließende Teile des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, das am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichnet wurde und dessen Normen für beide Teile verbindlich sind,
Und vom Wunsche geleitet, ein Abkommen über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
29.08.2019
Gesetzesnummer
10011436
Dokumentnummer
NOR11011701
alte Dokumentnummer
N9197214146T
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