Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 1047/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.
§ 0
Güterverkehr auf der Straße – steuerliche Behandlung (Slowakei)
Kurztitel
Güterverkehr auf der Straße – steuerliche Behandlung (Slowakei)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 299/1967
Typ
Vertrag – Slowakei
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.01.1993
Unterzeichnungsdatum
30.06.1967
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Beachte
Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 1047/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.
Langtitel
ÜBEREINKOMMEN zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Finanzministerium der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße
StF: BGBl. Nr. 299/1967
Änderung
BGBl. Nr. 84/1971
BGBl. Nr. 1047/1994
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Präambel/Promulgationsklausel
Das Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich
und
das Finanzministerium der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik
haben, von dem Wunsche geleitet, den grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Straße zwischen Österreich und der ČSSR zu erleichtern, durch ihre Bevollmächtigten folgendes vereinbart:
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.12.2006
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
11.04.2019
Gesetzesnummer
10011390
Dokumentnummer
NOR11011655
alte Dokumentnummer
N9196714968A
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