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Güterverkehr auf der Straße – steuerliche Behandlung (Slowakei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1993

Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 1047/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.

§ 0

Güterverkehr auf der Straße – steuerliche Behandlung (Slowakei)

Kurztitel

Güterverkehr auf der Straße – steuerliche Behandlung (Slowakei)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 299/1967

Typ

Vertrag – Slowakei

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Unterzeichnungsdatum

30.06.1967

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Beachte

Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“.

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 1047/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.

Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.

Langtitel

ÜBEREINKOMMEN zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Finanzministerium der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße

StF: BGBl. Nr. 299/1967

Änderung

BGBl. Nr. 84/1971

BGBl. Nr. 1047/1994

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

Das Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich

und

das Finanzministerium der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik

haben, von dem Wunsche geleitet, den grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Straße zwischen Österreich und der ČSSR zu erleichtern, durch ihre Bevollmächtigten folgendes vereinbart:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.12.2006

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2019

Gesetzesnummer

10011390

Dokumentnummer

NOR11011655

alte Dokumentnummer

N9196714968A

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