§ 0
Luftverkehrsabkommen (Tunesien)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Tunesien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 251/1967
Typ
Vertrag – Tunesien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
19.05.1967
Unterzeichnungsdatum
17.10.1966
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK TUNESIEN
StF: BGBl. Nr. 251/1967
Ratifikationstext
Das vorliegende Abkommen samt Anhang I ist gemäß seinem Artikel 21 am 19. Mai 1967 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Tunesien,
Vom Wunsche geleitet, die Entwicklung des Luftverkehrs zwischen Österreich und Tunesien zu fördern und die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet in größtmöglichem Ausmaß zu verfolgen,
Bestrebt, auf diesen Verkehr die Grundsätze und Regeln der Konvention über die Internationale Zivilluftfahrt, die am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichnet wurde, anzuwenden,
Sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
26.08.2019
Gesetzesnummer
10011387
Dokumentnummer
NOR11011652
alte Dokumentnummer
N9196714139T
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