Artikel 22 Abgabenfreiheit für Vereinbarungen
Die auf Grund dieses Abkommens abzuschließenden Vereinbarungen genießen in beiden Vertragsstaaten Abgabenfreiheit.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 22 Abgabenfreiheit für Vereinbarungen
Die auf Grund dieses Abkommens abzuschließenden Vereinbarungen genießen in beiden Vertragsstaaten Abgabenfreiheit.
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