TEIL IV
ORGANE Artikel 4
Artikel 4
- a) Die Organisation besteht aus:
- 1. dem Meteorologischen Weltkongreß (im folgenden mit „Kongreß'' bezeichnet);
- 2. dem Exekutivkomitee;
- 3. den Meteorologischen Regionalverbänden (im folgenden als „Regionalverbände'' bezeichnet);
- 4. den Fachausschüssen;
- 5. dem Sekretariat.
- b) Die Organisation hat einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten,
die gleichzeitig Präsidenten und Vizepräsidenten des Kongresses und des Exekutivkomitees sind.
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