TEIL XIX
RATIFIKATION UND BEITRITT Artikel 32
Artikel 32
Die vorliegende Konvention wird von den Signatarstaaten ratifiziert und die Ratifikationsurkunden werden bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt. Diese teilt jedem Signatarstaat und jedem beigetretenen Staat das Datum der Hinterlegung mit.
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