Unterlagen zum Antrag
§ 16a.
Die Erteilung einer Verkehrskonzession ist bei der Behörde zu beantragen. Im Antrag ist der örtliche Bereich, in dem Eisenbahnverkehrsdienste erbracht werden sollen, darzustellen; beizugeben sind die im § 15a angeführten Angaben und Unterlagen.
Zuletzt aktualisiert am
23.12.2020
Gesetzesnummer
10011302
Dokumentnummer
NOR40228442
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