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Abkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die Regelung von Fragen der Donauschiffahrt
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die Regelung von Fragen der Donauschiffahrt
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 186/1956
Typ
Vertrag – Rumänien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
20.07.1955
Unterzeichnungsdatum
11.05.1955
Index
99/06 See- und Binnenschifffahrt
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER RUMÄNISCHEN VOLKSREPUBLIK, BETREFFEND DIE REGELUNG VON FRAGEN DER DONAUSCHIFFAHRT ZWISCHEN DEN BEIDEN STAATEN
StF: BGBl. Nr. 186/1956
Sprachen
Deutsch, Rumänisch
Ratifikationstext
Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 16 am 20. Juli 1955 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Vom Wunsche geleitet, den Schiffs- und Handelsverkehr auf der Donau zwischen den beiden Staaten auf der Grundlage des Prinzips der Freiheit der Schiffahrt zu erleichtern, sind die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Rumänischen Volksrepublik über folgendes übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Schiffsverkehr
Zuletzt aktualisiert am
29.01.2020
Gesetzesnummer
10011297
Dokumentnummer
NOR11011562
alte Dokumentnummer
N9195614224T
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