Zweiter Abschnitt
Die Eintragung des Schiffs
§ 9
Das Schiff wird in das Schiffsregister eingetragen, wenn der Eigentümer es ordnungsmäßig (§§ 11 bis 15) zur Eintragung anmeldet.
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2019
Gesetzesnummer
10011242
Dokumentnummer
NOR12144779
alte Dokumentnummer
N9194041414L
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