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Artikel 1 Notenwechsel über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen (Schweiz)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.7.1937

Artikel 1

Wien, am 1. März 1937.

Herr Bundeskanzler!

In Vertretung der Liechtensteinschen Angelegenheiten beehre ich mich, Eurer Exzellenz den Wunsch der Regierung des Fürstentums Liechtenstein zum Beitritt zu dem am 21. November 1936 in Wien unterzeichneten Übereinkommen zwischen Österreich und der Schweiz, betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen einschließlich der der allgemeinen Benützung zugänglichen Betriebe zur gemeinsamen Personenbeförderung, bekanntzugeben und gleichzeitig mitzuteilen, daß die Schweizerische Regierung damit einverstanden ist.

Indem ich Eure Exzellenz bitten darf, mich wissen zu lassen, ob auch die österreichische Bundesregierung dem Beitritte des Fürstentums Liechtenstein zu dem in Rede stehenden Übereinkommen zustimmt, benütze ich den Anlaß, um Ihnen, Herr Bundeskanzler, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu erneuern.

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2019

Gesetzesnummer

10011230

Dokumentnummer

NOR12144676

alte Dokumentnummer

N9193741404L

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