Artikel 9
Forschungsprogramme
Die Parteien prüfen besonders die Frage der Einführung bzw. Intensivierung gezielter Forschungsprogramme, um
- a) die bestehenden qualitativen und quantitativen Methoden zur Prüfung der Auswirkungen geplanter Projekte zu verbessern;
- b) zu einem besseren Verständnis der Ursache-Wirkung-Beziehungen und ihrer Rolle in einem integrierten Umweltmanagement zu gelangen;
- c) in dem Bestreben, Auswirkungen weitestgehend zu vermindern bzw. zu vermeiden, die wirksame Durchführung der Entscheidungen über geplante Projekte zu untersuchen und zu überwachen;
- d) Methoden zur Förderung kreativer Lösungsansätze bei der Suche nach umweltgerechten Alternativen zu geplanten Projekten, Produktions- und Verbrauchsstrukturen zu entwickeln;
- e) Methoden für die Umsetzung der Grundsätze der Umweltverträglichkeitsprüfung auf volkswirtschaftlicher Ebene zu entwickeln.
Die Ergebnisse der vorgenannten Programme werden zwischen den Parteien ausgetauscht.
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