Artikel 18
Verbindliche Wortlaute
Die Urschrift dieses Protokolls, dessen englischer, französischer und russischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.
GESCHEHEN zu Genf am 18. November 1991.
Zuletzt aktualisiert am
18.01.2018
Gesetzesnummer
10011051
Dokumentnummer
NOR12141388
alte Dokumentnummer
N8199748934L
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