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Anlage A AEV Düngemittel

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.5.2019

Anlage A

Emissionsbegrenzungen gemäß § 1 Abs. 1

(Stickstoffeinzeldünger)

 

I)

II)

Anforderungen an Einleitungen in ein Fließgewässer

Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche Kanalisation

A.1 Allgemeine Parameter

1.

Temperatur

30 °C

35 °C

2.

Fischeitoxizität GF,Ei

4

keine Beeinträchtigungen der

 

a)

 

biologischen Abbauvorgänge

3.

Abfiltrierbare Stoffe

30 mg/l

150 mg/l

 

b)

 

 

4.

pH-Wert

6,5–8,5

6,5–9,5

A.2 Anorganische Parameter

8.

Ammonium

0,5 kg/t

0,5 kg/t

 

ber. als N

 

 

 

c), d)

 

 

10.

Nitrat

0,5 kg/t

0,5 kg/t

 

ber. als N

 

 

 

c), d)

 

 

11.

Nitrit

0,02 kg/t

0,02 kg/t

 

ber. als N

 

 

 

c), d)

 

 

A.3 Organische Parameter

14.

Chem. Sauerstoff-

0,5 kg/t

 

bedarf, CSB

 

 

 

ber. als O2

 

 

 

c), e)

 

 

    

  1. a) Im Rahmen der Fremdüberwachung gemäß § 4 Abs. 3 bei begründetem Verdacht oder konkretem Hinweis der fließgewässerschädigenden Wirkung einer Abwassereinleitung, nicht jedoch im Rahmen der Eigenüberwachung gemäß § 4 Abs. 2 einzusetzen.
  2. b) Die Festlegung für den Parameter Abfiltrierbare Stoffe erübrigt eine Festlegung für den Parameter Absetzbare Stoffe.
  3. c) Der Emissionswert bezieht sich auf die Tonne installierte Produktionskapazität (bezogen auf die Tonne N im Fertigprodukt) einer Anlage gemäß § 1 Abs. 4.
  4. d) Die Festlegungen für die Parameter Ammonium, Nitrit und Nitrat erübrigen eine Festlegung für den Parameter Ges. geb. Stickstoff.
  5. e) Die Festlegung für den Parameter Chemischer Sauerstoffbedarf erübrigt eine Festlegung für die Parameter Ges. org. geb. Kohlenstoff und Biochemischer Sauerstoffbedarf.

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2025

Gesetzesnummer

10011006

Dokumentnummer

NOR40214716

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