Artikel 18
Inkrafttreten
(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden in Vaduz ausgetauscht.
(2) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach dem Monat in Kraft, in dem die Vertragsstaaten die Ratifikationsurkunden ausgetauscht haben.
Geschehen zu Wien, am 23. September 1994 in zwei Urschriften in deutscher Sprache.
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