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Anlage 27 Kosmetik – Analysenverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1995

Anlage 27

NACHWEIS UND QUANTITATIVE BESTIMMUNG VON ANORGANISCHEN SULFITEN UND BISULFITEN

ANWENDUNGSBEREICH

Die Methode beschreibt den Nachweis und die Bestimmung von anorganischen Sulfiten und Bisulfiten in kosmetischen Erzeugnissen. Sie ist nur anwendbar auf Produkte, die eine wässrige oder alkoholische Phase enthalten und für Gehalte bis zu 0,2 % Schwefeldioxid.

A. NACHWEIS

  1. 1. PRINZIP

    Die Probe wird in Salzsäure erhitzt und das freigesetzte Schwefeldioxid entweder durch seinen Geruch oder durch Indikatorpapier nachgewiesen.

  1. 2. REAGENZIEN

    Alle Reagenzien müssen analysenrein sein.

  1. 2.1. Salzsäure, 4 M
  2. 2.2. Kaliumjodatstärkepapier oder ein anderes geeignetes Indikatorpapier
  3. 3. GERÄTE
  4. 3.1. Übliches Laborgerät
  5. 3.2. 25-ml-Kolben mit kurzem Rückflußkühler
  6. 4. VERFAHREN
  7. 4.1. Etwa 2,5 g der Probe und 10 ml Salzsäure (2.1) werden in den Kolben (3.2) gegeben.
  8. 4.2. Mischen und bis zum Sieden erhitzen.
  9. 4.3. Die Entwicklung von Schwefeldioxid wird entweder durch Geruch oder mit Indikatorpapier (2.2) nachgewiesen.

B. QUANTITATIVE BESTIMMUNG

  1. 1. DEFINITION

    Der nach dieser Methode bestimmte Sulfit- oder Bisulfitgehalt der Probe wird in Masseprozent Schwefeldioxid angegeben.

  1. 2. PRINZIP

    Nach Ansäuern der Probe wird das freigesetzte Schwefeldioxid in eine Wasserstoffperoxidlösung überdestilliert. Die gebildete Schwefelsäure wird mittels einer Natriumhydroxid-Standardlösung titriert.

  1. 3. REAGENZIEN

    Alle Reagenzien müssen analysenrein sein.

  1. 3.1. Wasserstoffperoxid 0,2 % (m/v). Täglich frisch zuzubereiten.
  2. 3.2. Orthophosphorsäure

(d = 1,75)

  1. 3.3. Methanol
  2. 3.4. Natriumhydroxid-Standardlösung, 0,01 M
  3. 3.5. Stickstoff
  4. 3.6. Indikator: Mischung 1 : 1 (v/v) von Methylrot (0,03 % m/v in Ethanol) und Methylenblau (0,05 % m/v in Ethanol). Lösung filtrieren.
  5. 4. GERÄTE
  6. 4.1. Übliches Laborgerät
  7. 4.2. Destillationsapparatur (siehe Abbildung)
  8. 5. VERFAHREN
  9. 5.1. Wäge etwa 2,5 g der Probe in den Destillationskolben A (siehe Abbildung) genau ein.
  10. 5.2. Füge 60 ml Wasser und 50 ml Methanol (3.3) hinzu und mische.
  11. 5.3. Gib 10 ml der Wasserstoffperoxidlösung (3.1), 60 ml Wasser und einige Tropfen des Indikators (3.6) in die Destillationsvorlage D (siehe Abb.). Füge einige Tropfen der Natriumhydroxidlösung (3.4) hinzu, bis der Indikator nach grün umschlägt.
  12. 5.4. Der Vorgang 5.3 wird für die Waschflasche E (siehe Abbildung) wiederholt.
  13. 5.5. Setze die Apparatur zusammen und stelle den Stickstoffstrom (3.5) auf etwa 60 Blasen pro Minute ein.
  14. 5.6. Laß 15 ml Orthophosphorsäure (3.2) durch den Tropftrichter in den Destillationskolben A einlaufen.
  15. 5.7. Rasch bis zum Kochen erhitzen und 30 Minuten vorsichtig weitersieden lassen.
  16. 5.8. Entferne die Destillationsvorlage D. Spüle das Rohr und titriere dann das Destillat mit Natriumhydroxidlösung (3.4), bis der Indikator (3.6) nach grün umschlägt.
  17. 6. BERECHNUNG

    Berechne den Gehalt der Probe an Sulfit bzw. Bisulfit in Masseprozent nach der Formel:

M = molare Konzentration der Natriumhydroxidlösung (3.4)

V = für die Titration (5.8) erforderliches Volumen der Natriumhydroxidlösung (3.4) in ml

m = Masse der Probe (5.1) in gr.

  1. 7. WIEDERHOLBARKEIT (1)

    Bei einem Schwefeldioxidgehalt von 0,2 % m/m darf die Differenz zwischen den Ergebnissen zweier parallel an der gleichen Probe durchgeführten Bestimmungen 0,006 % nicht überschreiten.

Schwefeldioxid-Destillationsapparatur nach TANNER

Alle Angaben in mm

_____________

(1) Nach der Norm ISO 5725.

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2017

Gesetzesnummer

10010899

Dokumentnummer

NOR12138671

alte Dokumentnummer

N8199547978J

Zusatzdokumente: image001, image002, image003

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