Werbeverbot
§ 20.
Im Zusammenhang mit der freiberuflichen Berufsausübung ist eine dem beruflichen Ansehen abträgliche, insbesondere jede vergleichende, diskriminierende, unsachliche oder marktschreierische Anpreisung oder Werbung verboten.
Zuletzt aktualisiert am
20.02.2020
Gesetzesnummer
10010804
Dokumentnummer
NOR12137393
alte Dokumentnummer
N8199435919J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)