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Wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1991

§ 0

Wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau

Kurztitel

Wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 17/1991

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.03.1991

Unterzeichnungsdatum

01.12.1987

Index

89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten

Beachte

Vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt.

Langtitel

Vertrag zwischen der Republik Österreich einerseits und der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft andererseits über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau

StF: BGBl. Nr. 17/1991 (NR: GP XVII RV 548 AB 657 S. 67 . BR: AB 3526 S. 504 .)

Vertragsparteien

*Deutschland/BRD 17/1991 *EWG 17/1991

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Statut und Schlußprotokoll wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ratifikationsurkunden wurden am 14. Dezember 1990 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 2 mit 1. März 1991 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Vertragsparteien

von dem Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft, insbesondere des Gewässerschutzes und der Abflußverhältnisse, zu vertiefen,

in dem Bestreben, die wasserwirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien angemessen zu berücksichtigen,

in dem Bemühen, die Güte der gemeinsamen Grenzgewässer der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland im Einzugsgebiet der Donau möglichst zu verbessern,

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2017

Gesetzesnummer

10010659

Dokumentnummer

NOR11010878

alte Dokumentnummer

N8199114159J

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