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Abkommen zwischen Österreich und China über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.4.1990

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und China über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und China über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 229/1990

Typ

Vertrag - China

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

29.04.1990

Unterzeichnungsdatum

13.05.1989

Index

89/03 Gesundheit

Langtitel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens

StF: BGBl. Nr. 229/1990 (NR: GP XVII RV 973 AB 1064 S. 114 . BR: AB 3740 S. 520 .)

Sprachen

Chinesisch, Deutsch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 5 erfolgten am 15. bzw. 30. März 1990; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 5 mit 29. April 1990 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Volksrepublik China, (im folgenden „die beiden Vertragsparteien“ genannt),

in dem Wunsche, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der angewandten medizinischen Forschung zu fördern,

in der Erkenntnis der Zweckmäßigkeit, gemeinsame Anstrengungen bei der Lösung medizinischer Probleme von beiderseitigem Interesse zu unternehmen,

in Berücksichtigung der Bedeutung, welche die Medizin und das Gesundheitswesen für die Menschheit in der Gegenwart besitzen, und eingedenk ihrer Verantwortung, entsprechend den Zielen und Grundsätzen der Weltgesundheitsorganisation für den bestmöglichen Schutz der Gesundheit der Staatsangehörigen beider Staaten zu sorgen, sind übereingekommen, nachstehendes Abkommen zu schließen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2018

Gesetzesnummer

10010621

Dokumentnummer

NOR11010840

alte Dokumentnummer

N8199012504J

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