Probenteilung
§ 4.
Die Probenteilung ist gemäß der ÖNORM ISO 607, ausgegeben vom Österreichischen Normungsinstitut am 1. April 1986, oder nach einem anderen Verfahren vorzunehmen, bei dem gewährleistet ist, daß die anteilsmäßige Zusammensetzung der einzelnen Waschmittelbestandteile keine das Analysenergebnis beeinflussende Änderung erfährt.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Gesetzesnummer
10010506
Dokumentnummer
NOR12134334
alte Dokumentnummer
N8198711984L
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