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§ 4 Phosphatgehalt – Abbaubarkeit bestimmter Waschmittelinhaltsstoffe

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1987

Probenteilung

§ 4.

Die Probenteilung ist gemäß der ÖNORM ISO 607, ausgegeben vom Österreichischen Normungsinstitut am 1. April 1986, oder nach einem anderen Verfahren vorzunehmen, bei dem gewährleistet ist, daß die anteilsmäßige Zusammensetzung der einzelnen Waschmittelbestandteile keine das Analysenergebnis beeinflussende Änderung erfährt.

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2021

Gesetzesnummer

10010506

Dokumentnummer

NOR12134334

alte Dokumentnummer

N8198711984L

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