Anlage 3
Verfahren zur Bestimmung des Phosphatgehaltes in Waschmitteln
(1) Phosphate sind solche Verbindungen, in denen jedes Phosphoratom von vier Sauerstoffatomen umgeben ist.
(2) Der Phosphatgehalt ist wie folgt zu bestimmen:
- 1. Gebindeauswahl und Probenahme
- Es sind möglichst 10 volle Gebinde mit einer Gesamtmenge von mindestens 10 Litern bei pulverförmigen und von mindestens 5 Kilogramm bei flüssigen Waschmitteln auszuwählen.
- Den Gebinden sind 10 Einzelproben zu entnehmen, und zwar bei pulverförmigen Waschmitteln je Gebinde ca. 1 Liter, bei flüssigen Waschmitteln je Gebinde ca. 100 Gramm; soweit erforderlich, sind mehrere kleine Gebinde zu vereinigen.
- 2. Ermittlung der Anwendungsmenge
- Bei pulverförmigen Waschmitteln zur Verwendung im Haushalt ist die Anwendungsmenge in Gramm durch Bestimmung der mittleren Schüttdichte der 10 Einzelproben in Gramm je Milliliter, durch die Bestimmung des mittleren Dosiervolumens der den Gebinden beigefügten Dosiergefäße in Millilitern und durch Feststellung der Anzahl von Dosiergefäßfüllungen zu ermitteln, die für die Wasserhärtebereiche 1 bis 3 für Trommelwaschmaschinen mit einem Fassungsvermögen von 4 bis 5 Kilogramm für durchschnittlich verschmutzte Wäsche empfohlen wird.
- Bei flüssigen Waschmitteln zur Verwendung im Haushalt ist die Anwendungsmenge entsprechend in Gramm aus der Bestimmung der mittleren Füllmenge der den Gebinden beigefügten Dosierungsgefäße und durch Feststellung der vom Hersteller empfohlenen Anzahl von Dosiergefäßfüllungen zu ermitteln.
- Die Anwendungsmenge ist in beiden vorgenannten Fällen durch den Hersteller, Importeur oder das Vertriebsunternehmen zu bestimmen.
- Bei Waschmitteln für Wäschereien ist die jeweilige Anwendungsmenge unmittelbar aus den Dosierungsempfehlungen in Gramm je Liter zu ermitteln, wobei ein Verhältnis von 1 Kilogramm Trockenwäsche zu 5 Litern Waschlauge zugrunde zu legen ist.
- 3. Ermittlung des Phosphatgehaltes der Waschmittel
- Aus den 10 Einzelproben ist eine repräsentative Mischprobe bereits beim Hersteller, Importeur oder Vertriebsunternehmen herzustellen. Von der Mischprobe ist der Phosphatgehalt des Waschmittels in Prozentanteilen an elementarem Phosphor (P) nach Aufschluß der Phosphate photometrisch als Phosphor-Vanadat-Molybdat-Komplex zu bestimmen. Es sind vier Parallelanalysen von der Mischprobe durchzuführen. Ein deutlich von den übrigen drei Werten abweichender Wert bleibt unberücksichtigt. Maßgebend ist der Mittelwert der verbleibenden Einzelwerte. Über die Durchführung der Analyse ist ein Protokoll zu verfassen, das auch die Ergebnisse der Berechnung zu enthalten hat.
- 4. Berechnung des Phosphatgehaltes in der Waschlauge
- Aus der Anwendungsmenge des Waschmittels in Gramm bzw. in Gramm je Liter und aus dem Phosphatgehalt des Waschmittels in Prozentanteilen an elementarem Phosphor (P) ist für den Vergleich der in der Anlage zu § 4 Abs. 1 des Waschmittelgesetzes, BGBl. Nr. 300/1984, festgelegten Phosphathöchstmengen der Phosphatgehalt in der Waschlauge in Gramm an elementarem Phosphor je Liter (g/l P) zu berechnen; bei Waschmitteln zur Verwendung im Haushalt ist hiebei ein Waschlaugenvolumen von 20 Litern für den jeweiligen Waschvorgang zugrunde zu legen.
- Sind in einem Waschmittel andere Phosphorverbindungen als Phosphate enthalten, so ist deren Anteil in Abzug zu bringen.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Gesetzesnummer
10010506
Dokumentnummer
NOR12134338
alte Dokumentnummer
N8198711988L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)