vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gesundheitswesen – Zusammenarbeit (Russische Föderation)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.3.1994

§ 0

Gesundheitswesen – Zusammenarbeit (Russische Föderation)

Kurztitel

Gesundheitswesen – Zusammenarbeit (Russische Föderation)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 334/1982

Typ

Vertrag - Russische Föderation

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

09.03.1994

Unterzeichnungsdatum

10.04.1981

Index

89/03 Gesundheit

Beachte

Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 257/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens

StF: BGBl. Nr. 334/1982

Änderung

BGBl. Nr. 257/1994 (NR: GP XVIII RV 1193 AB 1270 S. 150 .

BR: AB 4717 S. 579.)

Sprachen

Deutsch, Russisch

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zum Austausch der in Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens vorgesehenen Noten wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 5 Absatz 2 am 1. August 1982 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken,

in dem Wunsche, die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der angewandten medizinischen Forschung zu fördern,

in der Erkenntnis der Zweckmäßigkeit der Vereinigung der gemeinsamen Anstrengungen bei der Lösung medizinischer Probleme von beiderseitigem Interesse,

in Berücksichtigung der Bedeutung, welche die Medizin und das Gesundheitswesen für die Menschheit in der Gegenwart besitzen, und

eingedenk ihrer Verantwortung, entsprechend den Zielen und Grundsätzen der Weltgesundheitsorganisation für den bestmöglichen Schutz der Gesundheit der Staatsangehörigen beider Staaten zu sorgen, sind übereingekommen, nachstehendes Abkommen zu schließen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2018

Gesetzesnummer

10010428

Dokumentnummer

NOR11010647

alte Dokumentnummer

N8198215283A

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte