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Veterinärwesen – Zusammenarbeit (Slowakei)
Kurztitel
Veterinärwesen – Zusammenarbeit (Slowakei)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 510/1981
Typ
Vertrag - Slowakei
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.01.1993
Unterzeichnungsdatum
14.03.1979
Index
89/09 Veterinärrecht
Beachte
Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 1046/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Veterinärwesens
StF: BGBl. Nr. 510/1981
Änderung
BGBl. Nr. 1046/1994 (NR: GP XVIII RV 1504 AB 1725 S. 168 . BR: AB 4828 S. 588 .)
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Durchführung des in Art. 11 vorgesehenen Notenaustausches wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen ist gemäß derselben Bestimmung am 13. Juli 1981 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Tschechoslowakische Sozialistische Republik,
geleitet von dem Bestreben, die gegenseitige Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Veterinärwesens mit dem Ziele zu erweitern und zu vertiefen, die Gefahren, die Tierkrankheiten für die Volkswirtschaft und die Gesundheit der Bevölkerung der beiden Länder darstellen, zu vermindern, und
geleitet von dem Wunsche, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa weiter zu entwickeln,
haben beschlossen, das folgende Abkommen abzuschließen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
21.02.2018
Gesetzesnummer
10010423
Dokumentnummer
NOR11010642
alte Dokumentnummer
N8198139216L
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