Anlage 2
— Liste der in den Anhang II aufgenommenen Suchtgifte
ACETYLDIHYDROCODEIN
CODEIN (3-methylmorphine)
DIHYDROCODEIN
ETHYLMORPHIN (3-ethylmorphine)
NORCODEIN (N-demethylcodeine)
PHOLCODIN (morpholinylethylmorphine); und,
falls nicht besonders ausgenommen, die Isomere der in diesem Anhang aufgeführten Suchtgifte, wenn das Bestehen solcher Isomere in der bestimmten chemischen Bezeichnung möglich ist;
die Salze der in diesem Anhang aufgeführten Suchtgifte, einschließlich der Salze der Isomere, wie oben festgelegt, falls das Bestehen solcher Salze möglich ist.
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2025
Gesetzesnummer
10010401
Dokumentnummer
NOR40056662
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