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Artikel 41 Suchtgiftkonvention 1961

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.3.1978

Artikel 41

Inkrafttreten

(1) Dieses Übereinkommen tritt am dreißigsten Tag nach dem Tag in Kraft, an dem die vierzigste Ratifikations- oder Beitrittsurkunde gemäß Artikel 40 hinterlegt worden ist.

(2) Für jeden anderen Staat, der nach Hinterlegung der vierzigsten Urkunde eine Ratifikations- oder Beitrittsurkunde hinterlegt, tritt dieses Übereinkommen am dreißigsten Tag nach der Hinterlegung seiner eigenen Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.

Schlagworte

Ratifikationsurkunde

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2025

Gesetzesnummer

10010401

Dokumentnummer

NOR40056650

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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