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Veterinärabkommen (Rumänien)
Kurztitel
Veterinärabkommen (Rumänien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 34/1965
Typ
Vertrag – Rumänien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
16.02.1965
Unterzeichnungsdatum
18.12.1964
Index
89/09 Veterinärrecht
Langtitel
Veterinärabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Rumänischen Volksrepublik
StF: BGBl. Nr. 34/1965
Sprachen
Deutsch, Rumänisch
Ratifikationstext
Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 27 Absatz 1 am 16. Feber 1965 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Rumänischen Volksrepublik haben, um die Einschleppung von Tierseuchen in ihr Gebiet zu verhindern und die Einfuhr und Durchfuhr von lebenden Tieren, tierischen Stoffen und Gegenständen, die Träger des Ansteckungsstoffes von Tierseuchen sein können, zu erleichtern, folgendes Abkommen geschlossen:
Anmerkung
Erläuterungen zu den Anlagen 1 bis 3 wurden als Anlage 6 dokumentiert.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2020
Gesetzesnummer
10010318
Dokumentnummer
NOR11010537
alte Dokumentnummer
N8196516302R
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