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Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee
Kurztitel
Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 436/1925
Typ
Vertrag – Schweiz
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
02.11.1925
Unterzeichnungsdatum
19.11.1924
Index
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Langtitel
Staatsvertrag der Republik Österreich mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee
StF: BGBl. Nr. 436/1925 (NR: GP II 267 AB 277 S. 84.)
Sonstige Textteile
Nachdem der am 19. November 1924 in Wien unterfertigte Staatsvertrag der Republik Österreich mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee, welcher also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Finanzen und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 16. April 1925.
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden wurden am 2. November 1925 in Wien ausgetauscht. Der Vertrag ist somit an diesem Tage in Wirksamkeit getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft schließen über die Fortführung und Vollendung der gemäß dem Staatsvertrage der Österreichisch-ungarischen Monarchie mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 30. Dezember 1892 unternommenen Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee folgenden Vertrag:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
01.04.2025
Gesetzesnummer
10010194
Dokumentnummer
NOR11010413
alte Dokumentnummer
N8192513808T
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