§ 9
Richtlinien über die Art und Weise der Absonderung bei jeder einzelnen Krankheit enthält die beiliegende Belehrung.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Richtlinien über die Art und Weise der Absonderung bei jeder einzelnen Krankheit enthält die beiliegende Belehrung.
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