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Artikel I Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.8.1960

Artikel I

Der Heilige Stuhl und die Republik Österreich sind übereingekommen, mit diesem Vertrag gewisse vermögensrechtliche Beziehungen zwischen der Katholischen Kirche und dem Staat zu regeln und verschiedene Vorschriften des Konkordates vom 5. Juni 1933 sowie des Zusatzprotokolls abzuändern.

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2024

Gesetzesnummer

10010025

Dokumentnummer

NOR40084106

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