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Artikel 4 Internationales Entwicklungsrechtsinstitut

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.3.1994

ARTIKEL IV

Artikel 4

SITZ

1. Sitz des Instituts ist in Rom, Italien, sofern die Versammlung nicht beschließt, den Sitz anderswohin zu verlegen.

2. Das Institut kann an anderen Orten Büros eröffnen, soweit dies zur Unterstützung seiner Programme erforderlich ist.

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