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Technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit (Slowakei)
Kurztitel
Technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit (Slowakei)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 123/1993
Inkrafttretensdatum
01.04.1993
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER SLOWAKISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE WIRTSCHAFTLICHE, INDUSTRIELLE, TECHNISCHE UND TECHNISCH-WISSENSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT
StF: BGBl. Nr. 123/1993
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 1. April 1993 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Slowakischen Republik, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind,
- vom Wunsche geleitet, die bestehenden Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken und auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
- in der Überzeugung, daß ein neues Abkommen über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der Außenwirtschaftsbeziehungen schafft,
- im Einklang mit den zwischen Österreich und der Slowakischen Republik in Geltung befindlichen vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere dem Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und der CSFR vom 20. März 1992 *), sowie den in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften,
- ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen, wie folgt übereingekommen:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 729/1992
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