Artikel 4
Die Vertragsparteien unterstützen die Errichtung von Lektoraten zur Förderung von Sprache und Literatur an den Universitäten des anderen Vertragsstaates – die Al-Azhar-Universität eingeschlossen – und sind bestrebt, hiefür Universitätslektoren auszutauschen.
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10009813
Dokumentnummer
NOR12123831
alte Dokumentnummer
N7199219979J
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