Personenbezogene Bezeichnungen
§ 5
Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Personenbezogene Bezeichnungen
§ 5
Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.
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