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Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.4.1987

§ 0

Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem

Kurztitel

Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 140/1987

Inkrafttretensdatum

16.04.1987

Langtitel

VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER EUROPÄISCHEN WELTRAUMORGANISATION ÜBER DIE TEILNAHME ÖSTERREICHS AM VORBEREITUNGSPROGRAMM FÜR EIN DATENRELAIS-SATELLITENSYSTEM

StF: BGBl. Nr. 140/1987

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung

und

die Europäische Weltraumorganisation, die durch das am 30. Mai 1975 in Paris zur Unterzeichnung aufgelegte Übereinkommen gegründet worden ist (im folgenden „die Organisation“ genannt) –

IN DER ERWÄGUNG, daß einige Mitgliedstaaten der Organisation gemäß einer Erklärung vom 27. Januar 1986 (ESA/JCB/LXVIII/Dec. (Final)) ein Vorbereitungsprogramm für ein Datenrelais-Satellitensystem in Angriff nehmen;

IN DER ERWÄGUNG, daß Österreich die Teilnahme am Vorbereitungsprogramm für ein Datenrelais-Satellitensystem beantragt hat und dieser Antrag von den Teilnehmerstaaten angenommen worden ist;

GESTÜTZT auf das am 17. Oktober 1979 unterzeichnete und am 1. April 1981 in Kraft getretene Abkommen über die Assoziierung der Republik Österreich mit der Europäischen Weltraumorganisation *), das durch das am 12. April 1984 unterzeichnete und am 1. Mai 1985 in Kraft getretene Abkommen **) geändert worden ist;

GESTÜTZT auf das am 12. Dezember 1985 unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Weltraumorganisation über den Beitritt der Republik Österreich zum Übereinkommen der Europäischen Weltraumorganisation sowie die Bedingungen und Modalitäten dieses Beitritts ***);

IN DEM WUNSCHE, die Bedingungen für die Teilnahme der Österreichischen Bundesregierung am Vorbereitungsprogramm für ein Datenrelais-Satellitensystem festzulegen –

HABEN FOLGENDES VEREINBART:

_____________________

1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 93/1981

**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 150/1985

***) Kundgemacht in BGBl. Nr. 95/1987

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