Artikel IV
Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vereinbarung unterzeichnet wird.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel IV
Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vereinbarung unterzeichnet wird.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)