Artikel 18
(1) Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Lissabon ausgetauscht.
(2) Das Abkommen tritt am ersten Tage des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht wurden.
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10009549
Dokumentnummer
NOR12121309
alte Dokumentnummer
N7198418794J
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