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Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Finnland)
Kurztitel
Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Finnland)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 213/1979
Typ
Vertrag – Finnland
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.08.1979
Unterzeichnungsdatum
05.05.1978
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
ABKOMMEN über kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Republik Finnland
StF: BGBl. Nr. 213/1979 (NR: GP XIV RV 998 AB 1172 S. 118. BR: AB 1960 S. 383.)
Sprachen
Deutsch, Finnisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. Mai 1979 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15 am 1. August 1979 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Finnland haben,
vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit auf den Gebieten des Unterrichts, der Kultur, der Wissenschaft und der Kunst zu fördern und dadurch die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu vertiefen,
vereinbart, das vorliegende Abkommen abzuschließen und sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10009481
Dokumentnummer
NOR11009672
alte Dokumentnummer
N7197913780T
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