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Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Finnland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1979

§ 0

Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Finnland)

Kurztitel

Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Finnland)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 213/1979

Typ

Vertrag – Finnland

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.1979

Unterzeichnungsdatum

05.05.1978

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Langtitel

ABKOMMEN über kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Republik Finnland

StF: BGBl. Nr. 213/1979 (NR: GP XIV RV 998 AB 1172 S. 118. BR: AB 1960 S. 383.)

Sprachen

Deutsch, Finnisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. Mai 1979 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15 am 1. August 1979 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Finnland haben,

vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit auf den Gebieten des Unterrichts, der Kultur, der Wissenschaft und der Kunst zu fördern und dadurch die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu vertiefen,

vereinbart, das vorliegende Abkommen abzuschließen und sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10009481

Dokumentnummer

NOR11009672

alte Dokumentnummer

N7197913780T

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